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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 7a Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Meldepflicht für Solaranlagen

Baubewilligungspflicht, Baubewilligungsfreiheit
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Art. 7a Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Meldepflicht für Solaranlagen

1. Die Bauherrschaft meldet der Baupolizeibehörde Bauvorhaben für baubewilligungsfreie Solaranlagen spätestens sieben Arbeitstage vor Baubeginn im kantonalen Übermittlungssystem.

2. Die Meldung muss folgende Angaben enthalten

a) Standort,

b) Art der Anlage,

c) Grösse der Anlage.

3. Es ist ein Plan mit Angabe des Massstabs und der Nordrichtung beizulegen.

4. ...

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