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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 50 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Widerhandlungen

Baupolizei
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Art. 50 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Widerhandlungen

1. Widerhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Dekrets und der gestützt darauf erlassenen Verordnungen und Einzelverfügungen werden nach den Strafbestimmungen von Artikel 50 des Baugesetzes geahndet.

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