725.1
BEWDDPC
CH-BE
Art. 49 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Beratung
Baupolizei
Art. 49 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Beratung
1. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz berät Gemeindebehörden sowie Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter in Baubewilligungsangelegenheiten. Sie nimmt namentlich Stellung zu Fragen der Bau- und Ausnahmebewilligungspflicht, des Baubewilligungsverfahrens, der baupolizeilichen Vorschriften und der Berechnung der Nutzungsziffern.