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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 49 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Beratung

Baupolizei
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Art. 49 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Beratung

1. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz berät Gemeindebehörden sowie Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter in Baubewilligungsangelegenheiten. Sie nimmt namentlich Stellung zu Fragen der Bau- und Ausnahmebewilligungspflicht, des Baubewilligungsverfahrens, der baupolizeilichen Vorschriften und der Berechnung der Nutzungsziffern.

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