725.1
BEWDDPC
CH-BE
Art. 41 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - 2. Verlängerung der Geltungsdauer
Geltung und Befristung der Baubewilligung
Art. 41 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · 2. Verlängerung der Geltungsdauer
1. ...
2. Das Gesuch um Verlängerung einer Baubewilligung ist zu veröffentlichen, wenn die Verlängerung wesentliche öffentliche Interessen berühren könnte. Erfolgt keine Veröffentlichung, so ist das Gesuch den Nachbarinnen und Nachbarn und den von der Verlängerung betroffenen ehemaligen Einsprechenden schriftlich mitzuteilen.
3. Einsprachen können sich nur gegen die Verlängerung richten. Die Baubewilligungsbehörde setzt sich in ihrem Verlängerungsentscheid mit den Einsprachen auseinander. Eine Einigungsverhandlung findet nicht statt.
4. Der Verlängerungsentscheid ist wie ein Bauentscheid anfechtbar.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
110 2022 61 · be (Art. 41 Abs. 2 BewD)
Appeal Against Refusal to Extend Building Permit Validity
The case was remanded because the procedure required publication or written notification of the extension request to neighbors/objectors was apparently not completed.