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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 40 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Befristung 1. Fristenlauf

Geltung und Befristung der Baubewilligung
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Art. 40 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Befristung 1. Fristenlauf

1. ...

2. Der Fristenlauf der Baubewilligung beginnt nicht oder wird gehemmt, wenn die Baubewilligung aus rechtlichen Gründen nicht ausgenützt werden kann und die Bauherrschaft die zumutbaren Schritte zur Beseitigung der Hinderung unternimmt.

3. Nach Wegfall der Hinderung läuft die Frist noch mindestens ein Jahr.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

120 2018 19 · be (Art. 40 Abs. 2 BewD)
Appeal Regarding Lapse of Building Permit for Unauthorized Construction
Cited in the reasoning regarding the condition under which the deadline for the building permit is suspended or does not begin (i.e., legal obstacles).