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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 3 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Gemeindebehörde

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Art. 3 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Gemeindebehörde

1. Gemeindebehörde im Sinne dieses Dekrets ist der Gemeinderat oder ein anderes im Gemeindereglement bezeichnetes Organ.

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