725.1
BEWDDPC
CH-BE
Art. 28 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Auflage
Bekanntmachung, Auflage
Art. 28 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Auflage
1. Das Gesuch, die zugehörigen Pläne und die weiteren Unterlagen sind bis zum Ablauf der Einsprachefrist nach Artikel 31 bei der Gemeindeverwaltung in physischer und in elektronischer Form zur Einsichtnahme aufzulegen.
2. Die Gemeinde gewährleistet die Einsichtnahme auf elektronischem Weg. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der Informationssicherheit und des Datenschutzes nach Massgabe der Datenschutzgesetzgebung.
3. Massgebend sind die physischen Unterlagen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
110 2022 135 · be (Art. 28 BewD)
Appeal Against Building Permit for Pedestrian Crossing Dismissed
This provision on methods of public notification (profiling) was cited in the context of procedural conformity.