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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 25 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Zeitpunkt der Bekanntmachung

Bekanntmachung, Auflage
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Art. 25 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Zeitpunkt der Bekanntmachung

1. Die Baubewilligungsbehörde kann bis nach der materiellen Prüfung mit der Bekanntmachung des Gesuchs zuwarten, sofern die Gesuchstellenden diese nicht früher verlangen.

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