725.1
BEWDDPC
CH-BE
Art. 25 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Zeitpunkt der Bekanntmachung
Bekanntmachung, Auflage
Art. 25 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Zeitpunkt der Bekanntmachung
1. Die Baubewilligungsbehörde kann bis nach der materiellen Prüfung mit der Bekanntmachung des Gesuchs zuwarten, sofern die Gesuchstellenden diese nicht früher verlangen.