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725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 21 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - 2. Konsultation weiterer Behörden

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Art. 21 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · 2. Konsultation weiterer Behörden

1. Die Baubewilligungsbehörde holt die Amtsberichte mit Anträgen, Verfügungen oder Stellungnahmen der zuständigen Behörden von Bund und Kanton ein.

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