725.1
BEWDDPC
CH-BE
Art. 20 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Vorbereitung des Entscheids 1. Anhörung der Gemeinde
Materielle Prüfung
Art. 20 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Vorbereitung des Entscheids 1. Anhörung der Gemeinde
Die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter als Baubewilligungsbehörde lädt die Gemeindebehörde zur Stellungnahme ein. Die Gemeindebehörde stellt Antrag und macht namentlich auf Tatsachen aufmerksam, die der Erteilung der Baubewilligung entgegenstehen.