Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 20 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - Vorbereitung des Entscheids 1. Anhörung der Gemeinde

Materielle Prüfung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (60 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 20 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · Vorbereitung des Entscheids 1. Anhörung der Gemeinde

Die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter als Baubewilligungsbehörde lädt die Gemeindebehörde zur Stellungnahme ein. Die Gemeindebehörde stellt Antrag und macht namentlich auf Tatsachen aufmerksam, die der Erteilung der Baubewilligung entgegenstehen.

← Art. 19 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) Geltungsbereich Art. 21 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →