Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
725.1 BEWDDPC CH-BE

Art. 11 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) - 2. Inhalt

Baueingabe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (60 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) · 2. Inhalt

1. Im Baugesuch sind zu bezeichnen

a) Name und Adresse der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers, der Bauherrschaft (allenfalls der Vertreterin oder des Vertreters), der Projektverfassenden sowie der für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortlichen Person,

b) die Bauparzelle mit der genauen Lage oder den Koordinaten und die Nutzungszone,

c) der Zweck, für den das Bauvorhaben bestimmt ist,

d) die Hauptdimensionen der Bauten und Anlagen, ihre Konstruktionsart, die wichtigsten Baumaterialien, Art und Farbe der Fassaden und der Bedachung,

e) die Baukosten einschliesslich Eigenarbeiten, aber ohne Kosten für Projektierung, Landerwerb, Erschliessung und Bauzinsen (die Behörde kann in Zweifelsfällen die Vorlage der Kostenvoranschläge verlangen),

f) bei Campingplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen deren flächenmässige Ausdehnung, die Auffüllhöhen und Abbautiefen, die Art der zu lagernden oder abzubauenden Materialien,

g) bei Gewerbe- und Industriebauten die voraussichtliche Zahl der darin beschäftigten Personen,

h) bei Mast- und Zuchtbetrieben Art und Grösse der vorgesehenen Tierhaltung,

i) die Zufahrt von der nächsten öffentlichen Strasse zum Baugrundstück und die Art ihrer rechtlichen Sicherung im Falle der Inanspruchnahme fremden Bodens,

k) Lage, Gestaltung und rechtliche Sicherung der Abstellplätze für Fahrzeuge, der Spielplätze und der Aufenthaltsbereiche,

l) das Mass der Nutzung, wenn dieses in den baurechtlichen Vorschriften beschränkt ist; die Berechnung ist in nachprüfbarer Form beizulegen.

2. Im Baugesuch ist ausserdem anzugeben, ob das Bauvorhaben ein Baudenkmal, ein archäologisches Objekt oder ein anderes Objekt des besonderen Landschaftsschutzes nach einem Inventar (Art. 10d BauG[[9]](#paragraphtext_content_fn_4872840_2_9_c)) oder nach der Nutzungsplanung (Art. 64a BauG) betrifft.

← Art. 10 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) Geltungsbereich Art. 12 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

110 2021 225 · be (Art. 11 Abs. 1 Bst. c BewD)
Appeal Regarding Building Permit for Guest House Conversion and Parking Increase
Cited in the reasoning regarding the coordination principle requiring joint assessment of building measures and associated purpose.
110 2018 34 · be (Art. 11 Abs. 1 Bst. i BewD)
Municipal Rejection of Building Permit Upheld Due to Infrastructure and Landscape Concerns
This procedural provision regarding the depiction of access roads in plans was cited to support the finding that accessibility requirements were not met.
110 2014 99 · be (Art. 11 Abs. 1 Bst. i BewD)
Appeal Granted Against Building Permit Due to Insufficient Green Space Ratio and Unsecured Access Route
Cited as a procedural requirement for the building application documents regarding access over third-party land, which was not met.