Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
724.1 KOGLDCLCoord CH-BE

Art. 8 Koordinationsgesetz (KoG) - Bereinigungsgespräch

Koordination
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Koordinationsgesetz (KoG) · Bereinigungsgespräch

Teilt die Leitbehörde die Beurteilung der Behörden und Fachstellen aufgrund der Interessenabwägung oder aus andern rechtlichen Gründen nicht oder stellt sie Widersprüche unter den Amtsberichten fest, führt sie mit den betroffenen Stellen das Bereinigungsgespräch.

Sie teilt den Parteien das Ergebnis mit.

Sie kann die Parteien zum Bereinigungsgespräch beiziehen.

← Art. 7 Koordinationsgesetz (KoG) Zweck und Geltungsbereich Art. 9 Koordinationsgesetz (KoG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

110 2019 89 · be (Art. 8 Abs. 2 KoG)
Administrative Authority v. Restaurant Seating Extension Decision Annulment
Cited as the provision under which the cantonal authority must conduct a conciliation hearing (Bereinigungsgespräch) with the AGR.