723.13
NBRDDRN
CH-BE
Art. 5 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Voraussetzungen der Baubewilligung
Voraussetzungen der Bauberechtigung
Art. 5 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Voraussetzungen der Baubewilligung
1. Bauvorhaben werden bewilligt, wenn
a) die vorgesehene Nutzung zulässig ist;
b) das Baugrundstück genügend erschlossen ist;
c) die für das Baugrundstück und für Bauvorhaben der vorgesehenen Art geltenden weiteren Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehalten sind;
d) keine Bauverbote, Baubeschränkungen oder Bausperren im Sinne von Artikel 6 entgegenstehen.
2. Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 26 ff. und 81 ff. des Baugesetzes[[6]](#paragraphtext_content_fn_5252761_2_6_c) bleiben vorbehalten.
3. ...