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723.13 NBRDDRN CH-BE

Art. 5 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Voraussetzungen der Baubewilligung

Voraussetzungen der Bauberechtigung
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Art. 5 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Voraussetzungen der Baubewilligung

1. Bauvorhaben werden bewilligt, wenn

a) die vorgesehene Nutzung zulässig ist;

b) das Baugrundstück genügend erschlossen ist;

c) die für das Baugrundstück und für Bauvorhaben der vorgesehenen Art geltenden weiteren Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehalten sind;

d) keine Bauverbote, Baubeschränkungen oder Bausperren im Sinne von Artikel 6 entgegenstehen.

2. Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 26 ff. und 81 ff. des Baugesetzes[[6]](#paragraphtext_content_fn_5252761_2_6_c) bleiben vorbehalten.

3. ...

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