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723.13 NBRDDRN CH-BE

Art. 4 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Bewilligungserfordernis

Voraussetzungen der Bauberechtigung
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Art. 4 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Bewilligungserfordernis

1. Das Baugesetz und das Baubewilligungsdekret bestimmen, für welche Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist.

2. Ausser der Baubewilligung sind für die Ausführung von Bauvorhaben die in der Gesetzgebung verlangten weiteren Bewilligungen notwendig (Art. 42 des Baubewilligungsdekretes).

3. Bewilligungsbedürftige Bauvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und die erforderlichen weiteren Bewilligungen rechtskräftig erteilt sind; vorbehalten bleibt ein von den zuständigen Behörden gestatteter vorzeitiger Baubeginn.

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