723.13
NBRDDRN
CH-BE
Art. 25 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Baubewilligungsverfahren
Zuständigkeit und Verfahren
Art. 25 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Baubewilligungsverfahren
1. Baugesuche und Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Gemeinderat einzureichen.
2. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Baubewilligungsdekretes[[16]].