Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
723.13 NBRDDRN CH-BE

Art. 22 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Umgebungsgestaltung, Aufenthaltsbereiche, Spielplätze

Umgebungsgestaltung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Umgebungsgestaltung, Aufenthaltsbereiche, Spielplätze

1. Die Umgebung (Aussenräume) von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in die Landschaft und Siedlung ergibt und dass sie den Bedürfnissen der Benützer entspricht.

2. Für die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche und von Spielplätzen gilt Artikel 15 des Baugesetzes.

3. Im Siedlungsgebiet sind Grundstückteile, die nicht für Bauzwecke beansprucht sind, in ortsüblicher Weise gärtnerisch zu gestalten, zu begrünen oder zu bepflanzen.

4. Eine das herkömmliche Orts- oder Landschaftsbild verändernde Umgebungsgestaltung ist untersagt.

← Art. 21 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) Grundsatz Art. 23 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →