Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
723.13 NBRDDRN CH-BE

Art. 21 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Stellung der Gebäude

Orts- und Landschaftsbild
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Stellung der Gebäude

1. In Gebieten mit traditioneller Bauweise sind Neubauten in der Stellung und Firstrichtung der überlieferten Bauart anzupassen.

← Art. 20 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) Grundsatz Art. 22 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →