723.13
NBRDDRN
CH-BE
Art. 20 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Gestaltung von Bauten und Anlagen
Orts- und Landschaftsbild
Art. 20 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Gestaltung von Bauten und Anlagen
1. Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass sie sich gut in die Landschaft und das Orts- und Strassenbild einordnen.
2. An Orten mit traditioneller Bauweise sind ortsfremde Gebäude- und Dachformen untersagt. Dachneigung und Dachflächen sind den umliegenden Gebäuden anzupassen.
3. Zur äusseren Gestaltung der Gebäude dürfen nur Materialien und Farben verwendet werden, die im Orts- und im Strassenbild nicht störend auffallen. Die Wahl glänzender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien ist verboten.
4. ...
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
110 2024 5 · be (Art. 20 Abs. 2 NBRD35)
Appeal Regarding Municipal Building Permit for Cattle Barn and Silo System
llen in der geschütz- ten Landwirtschaftszone. Das Bauen von ortsfremden Gebäuden sei an Orten mit traditioneller Bauweise gemäss Art. 20 Abs. 2 NBRD35 untersagt und die Eingliederung des Neubaus in das Landschafts- und Ortsbild gemäss Art. 20 Abs. 1 NBRD sei nicht gegeben. Er ste
100 2022 216 · be (Art. 20 Abs. 1 NBRD)
Schelten Mobile Antenna Permit Upheld Against Residents' Appeal
einem bisher noch unbebauten Ort. Unter diesen Umständen könne der umstrittenen Anlage insgesamt eine gute Einordnung im Sinn von Art. 20 Abs. 1 NBRD attestiert werden. Um dem Gebot der unauffälligen Ein- ordnung ausreichend Rechnung zu tragen, sei die Beschwerdegegnerin aber zu
110 2021 180 · be (art. 20 al. 2 DRN)
Appeal Against Refusal of Attic Heat Pump Permit and Removal Order
. 1 DRN (max. un tiers de la largeur de la façade du niveau inférieur) et au surplus par des prescriptions esthétiques générales (art. 20 al. 2 DRN). Autrement dit, les constructions et installations sur le toit des attiques, en particulier, est un fait important en droit des