723.13
NBRDDRN
CH-BE
Art. 15 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Abstände nach Ortsgebrauch
Bauabstände
Art. 15 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Abstände nach Ortsgebrauch
An Orten, wo traditionell oder aufgrund bisherigen Rechts die Gebäude zusammengebaut sind (geschlossene Bauweise) oder nur geringe Gebäudeabstände aufweisen (annähernd geschlossene Bauweise), ist diese Bauweise beizubehalten, soweit es die Erhaltung der Eigenart der Ortschaft erfordert.