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723.13 NBRDDRN CH-BE

Art. 14 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Näherbau

Bauabstände
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Art. 14 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Näherbau

1. Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbars darf der Grenzabstand unterschritten werden, sofern der Gebäudeabstand gemäss Artikel 13 gewahrt bleibt.

2. An- und Kleinbauten im Sinne von Artikel 12 Absatz 3 können auf der Grenze zusammengebaut werden, wenn dadurch die höchstzulässige Gebäudelänge (Art. 10 Abs. 1) nicht überschritten wird.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

110 2017 32 · be (Art. 14 Abs. 1 NBRD)
Neighbor Challenge to Building Permit for Carport and Ancillary Structures Due to Distance Violations and Commercial Use
geschriebenen Gebäudeabstandes führen.14 Dies sehen sowohl Art. 23 Abs. 2 GBR als auch das Normalbaureglement15 ausdrücklich vor (Art. 14 Abs. 1 NBRD). Art. 25 Abs. 2 GBR ermächtigt die Baukommission, den Gebäudeabstand herabzusetzen, wenn die Zustimmung des Na