Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
723.13 NBRDDRN CH-BE

Art. 13 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) - Gebäudeabstand

Bauabstände
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) · Gebäudeabstand

1. Der Abstand zweier Gebäude muss wenigstens der Summe der beiden dazwischenliegenden Grenzabstände entsprechen. Bei Gebäuden auf demselben Grundstück wird er berechnet, wie wenn eine Grenze zwischen ihnen läge.

2. Für An- und Kleinbauten im Sinne von Artikel 12 Absatz 3 gilt ein minimaler Gebäudeabstand von 2 Meter.

← Art. 12 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) Grundsatz Art. 14 Dekret über das Normalbaureglement (NBRD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

110 2023 182 · be (Art. 13 NBRD30)
Appeal Regarding Municipal Building Permit for Terraced Houses Upheld Despite Challenges to Height, Setback, and Parking Regulations
BVD 110/2023/182 regelt. Es greift daher Art. 13 NBRD30 (vgl. Art. 1 Abs. 2 NBRD). Aus Art. 13 Abs. 1 NBRD folgt, dass der Abstand zweier Gebäude wenigstens der Summe der beiden dazwisc
110 2022 60 · be (Art. 13 Abs. 2 NBRD)
Appeal Against Building Permit for Mobile Food Container Due to Setback Violation
dem Argument der Vorinstanz wonach das neue Gemeindebaureglement für An- und Kleinbauten keine Gebäudeabstände vorsehe und daher Art. 13 Abs. 2 NBRD anzuwenden sei, der für Kleinbauten einen reduzierten Gebäudeabstand von 2.0 Meter vorsehe. Art. 213a nGBR spricht im Zusammenhan
110 2014 118 · be (Art. 13 NBRD)
Building Permit Overturned Due to Non-Compliance with Separation Distance and Recreation Area Requirements
kleinen Grenzabstand des bestehenden Gebäudes Nr. XX beanspruchte Fläche gestrichelt markiert. Wird der Gebäudeabstand mit der in Art. 13 NBRD und Art. 21 GBR vorgeschriebenen Messweise ermittelt, ist er somit nicht eingehalten. e) Die Gemeinde führt aus, dass der gro