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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 8 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Fassadenlinie

Begriffe und Messweisen - Gebäudeteile (Anhang Figuren 2.1 bis 2.5)
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Art. 8 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Fassadenlinie

1. Die Fassadenlinie ist die Schnittlinie von Fassadenflucht und massgebendem Terrain.

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