Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Fassadenflucht

Begriffe und Messweisen - Gebäudeteile (Anhang Figuren 2.1 bis 2.5)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Fassadenflucht

1. Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain.

2. Vorspringende und unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden nicht berücksichtigt.

← Art. 6 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Begriffe und Messweisen - Massgebendes Terrain Art. 8 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →