721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Unterniveaubauten
Begriffe und Messweisen - Gebäude (Anhang Figuren 1.1 bis 1.4)
Art. 6 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Unterniveaubauten
Unterniveaubauten sind Gebäude, die höchstens bis zum zulässigen Mass über das massgebende Terrain hinausragen.