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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 4 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Anbauten

Begriffe und Messweisen - Gebäude (Anhang Figuren 1.1 bis 1.4)
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Art. 4 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Anbauten

Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen.

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