721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 4 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Anbauten
Begriffe und Messweisen - Gebäude (Anhang Figuren 1.1 bis 1.4)
Art. 4 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Anbauten
Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen.