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Art. 36 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 36 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft.

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