721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 31 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Grünflächenziffer
Begriffe und Messweisen - Nutzungsziffern (Anhang Figuren 7.1 bis 7.4)
Art. 31 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Grünflächenziffer
1. Die Grünflächenziffer (GZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche (aGrF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF).
2. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und die nicht als Abstellflächen dienen.