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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 30 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Überbauungsziffer

Begriffe und Messweisen - Nutzungsziffern (Anhang Figuren 7.1 bis 7.4)
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Art. 30 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Überbauungsziffer

1. Die Überbauungsziffer (ÜZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche (aGbF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF).

2. Als anrechenbare Gebäudefläche gilt die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie.

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