721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 30 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Überbauungsziffer
Begriffe und Messweisen - Nutzungsziffern (Anhang Figuren 7.1 bis 7.4)
Art. 30 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Überbauungsziffer
1. Die Überbauungsziffer (ÜZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche (aGbF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF).
2. Als anrechenbare Gebäudefläche gilt die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie.