721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 3 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Kleinbauten
Begriffe und Messweisen - Gebäude (Anhang Figuren 1.1 bis 1.4)
Art. 3 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Kleinbauten
Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten.