721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 27 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Anrechenbare Grundstückfläche
Begriffe und Messweisen - Nutzungsziffern (Anhang Figuren 7.1 bis 7.4)
Art. 27 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Anrechenbare Grundstückfläche
- Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile.
- Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet.
- Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung.