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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 27 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Anrechenbare Grundstückfläche

Begriffe und Messweisen - Nutzungsziffern (Anhang Figuren 7.1 bis 7.4)
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Art. 27 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Anrechenbare Grundstückfläche

- Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile.

- Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet.

- Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung.

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