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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 23 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Gebäudeabstand

Begriffe und Messweisen - Abstände und Abstandsbereiche (Anhang Figuren 6.1 bis 6.4)
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Art. 23 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Gebäudeabstand

1. Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.

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