721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 23 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Gebäudeabstand
Begriffe und Messweisen - Abstände und Abstandsbereiche (Anhang Figuren 6.1 bis 6.4)
Art. 23 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Gebäudeabstand
1. Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.