Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 22 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Grenzabstand

Begriffe und Messweisen - Abstände und Abstandsbereiche (Anhang Figuren 6.1 bis 6.4)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 22 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Grenzabstand

1. Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze.

← Art. 21 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Begriffe und Messweisen - Massgebendes Terrain Art. 23 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →