721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Gebäude
Begriffe und Messweisen - Gebäude (Anhang Figuren 1.1 bis 1.4)
Art. 2 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Gebäude
Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen.