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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Gebäude

Begriffe und Messweisen - Gebäude (Anhang Figuren 1.1 bis 1.4)
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Art. 2 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Gebäude

Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen.

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