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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 16 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Kniestockhöhe

Begriffe und Messweisen - Höhen (Anhang Figuren 4.1.a bis 4.4)
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Art. 16 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Kniestockhöhe

1. Die Kniestockhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion.

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