721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 16 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Kniestockhöhe
Begriffe und Messweisen - Höhen (Anhang Figuren 4.1.a bis 4.4)
Art. 16 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Kniestockhöhe
1. Die Kniestockhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion.