721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 15 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Fassadenhöhe
Begriffe und Messweisen - Höhen (Anhang Figuren 4.1.a bis 4.4)
Art. 15 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Fassadenhöhe
1. Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie.