721.3
BMBVONMC
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Gesamthöhe
Begriffe und Messweisen - Höhen (Anhang Figuren 4.1.a bis 4.4)
Art. 14 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Gesamthöhe
Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain.