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721.3 BMBVONMC CH-BE

Art. 14 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) - Gesamthöhe

Begriffe und Messweisen - Höhen (Anhang Figuren 4.1.a bis 4.4)
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Art. 14 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) · Gesamthöhe

Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain.

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