721.2
IVHBAIHC
CH-BE
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB)
Art. 1 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB)
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 721.2-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vom 22. September 2005 bei.
Er stimmt der Änderung vom 1. April 2015 der IVHB zu.