721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 91f Bauverordnung (BauV) - Controlling
Verkehrsintensive Bauvorhaben
Art. 91f Bauverordnung (BauV) · Controlling
1. Betreiberinnen und Betreiber von verkehrsintensiven Anlagen sind zur technischen Erfassung der Fahrten gemäss Artikel 91a verpflichtet.
2. Diese Pflicht kann in der Baubewilligung auch für Anlagen verfügt werden, die nicht als verkehrsintensiv gemäss Artikel 91a gelten.
3. Die Zahl der erfassten Fahrten ist jährlich der Baupolizeibehörde und dem Fachgremium gemäss Artikel 91e mitzuteilen.
4. ...