721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 91e Bauverordnung (BauV) - Fachgremium
Verkehrsintensive Bauvorhaben
Art. 91e Bauverordnung (BauV) · Fachgremium
Ein Fachgremium berät die Behörden und stellt eine einheitliche kantonale Praxis sicher.
Es setzt sich zusammen aus Fachpersonen der zuständigen Stellen der Bau- und Verkehrsdirektion, der Direktion für Inneres und Justiz sowie der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.
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