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721.1 BAUVOC CH-BE

Art. 91e Bauverordnung (BauV) - Fachgremium

Verkehrsintensive Bauvorhaben
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Art. 91e Bauverordnung (BauV) · Fachgremium

Ein Fachgremium berät die Behörden und stellt eine einheitliche kantonale Praxis sicher.

Es setzt sich zusammen aus Fachpersonen der zuständigen Stellen der Bau- und Verkehrsdirektion, der Direktion für Inneres und Justiz sowie der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.

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