721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 91a Bauverordnung (BauV) - Begriffe
Verkehrsintensive Bauvorhaben
Art. 91a Bauverordnung (BauV) · Begriffe
1. Verkehrsintensiv sind Bauvorhaben, die im Jahresdurchschnitt 2000 oder mehr Fahrten pro Tag verursachen. Als eine Fahrt gilt jede Zu- und jede Wegfahrt mit Personenwagen. Nicht mitgezählt werden Zulieferfahrten und Fahrten für die Wohnnutzung.