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721.1 BAUVOC CH-BE

Art. 91a Bauverordnung (BauV) - Begriffe

Verkehrsintensive Bauvorhaben
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Art. 91a Bauverordnung (BauV) · Begriffe

1. Verkehrsintensiv sind Bauvorhaben, die im Jahresdurchschnitt 2000 oder mehr Fahrten pro Tag verursachen. Als eine Fahrt gilt jede Zu- und jede Wegfahrt mit Personenwagen. Nicht mitgezählt werden Zulieferfahrten und Fahrten für die Wohnnutzung.

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