721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 54 Bauverordnung (BauV) - 5 Besondere Verhältnisse
Abstellplätze für Fahrzeuge
Art. 54 Bauverordnung (BauV) · 5 Besondere Verhältnisse
1. Besondere Verhältnisse, die zum Abweichen von der Bandbreite oder vom Grundbedarf führen können, sind gegeben, wenn das Vorhaben deutlich über- oder unterdurchschnittlich ist, beispielsweise
a) im Anteil des motorisierten Individualverkehrs bei Schichtbetrieb,
b) * in der Anzahl Arbeitsplätze im Verhältnis zur Geschossfläche (GF) bei industriellen Produktionsbetrieben oder bei Lagerhallen oder
c) in der Eignung des öffentlichen Verkehrs für seine Erschliessung.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
110 2024 50 · be (Art. 54 BauV)
Parking Fee Challenge for Tourist Rental Conversions
Applied to justify the reduction of the minimum number of parking spaces due to clearly excessive calculated values for the touristically rented apartments.