Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.1 BAUVOC CH-BE

Art. 54 Bauverordnung (BauV) - 5 Besondere Verhältnisse

Abstellplätze für Fahrzeuge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (162 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 54 Bauverordnung (BauV) · 5 Besondere Verhältnisse

1. Besondere Verhältnisse, die zum Abweichen von der Bandbreite oder vom Grundbedarf führen können, sind gegeben, wenn das Vorhaben deutlich über- oder unterdurchschnittlich ist, beispielsweise

a) im Anteil des motorisierten Individualverkehrs bei Schichtbetrieb,

b) * in der Anzahl Arbeitsplätze im Verhältnis zur Geschossfläche (GF) bei industriellen Produktionsbetrieben oder bei Lagerhallen oder

c) in der Eignung des öffentlichen Verkehrs für seine Erschliessung.

← Art. 53 Bauverordnung (BauV) Gegenstände Art. 54a Bauverordnung (BauV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

110 2024 50 · be (Art. 54 BauV)
Parking Fee Challenge for Tourist Rental Conversions
Applied to justify the reduction of the minimum number of parking spaces due to clearly excessive calculated values for the touristically rented apartments.