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721.1 BAUVOC CH-BE

Art. 42 Bauverordnung (BauV) - Massgebende Vorschriften

Aufenthaltsbereiche und Spielplätze, Abstellräume
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Art. 42 Bauverordnung (BauV) · Massgebende Vorschriften

1. Für die Anlage von Aufenthaltsbereichen, Kinderspielplätzen, grösseren Spielflächen und Abstellräumen gelten Artikel 15 des Baugesetzes[26] und die nachstehenden Bestimmungen.

2. Die Gemeinden können weitergehende Vorschriften erlassen, hinsichtlich der Abstellräume eine abweichende Regelung treffen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

110 2011 49 · be (Art. 42 ff. BauV)
Municipal Building Permit Revocation for Recreational Space and Height Violations
The project violates the implementing provisions regarding play and recreation areas.