721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 42 Bauverordnung (BauV) - Massgebende Vorschriften
Aufenthaltsbereiche und Spielplätze, Abstellräume
Art. 42 Bauverordnung (BauV) · Massgebende Vorschriften
1. Für die Anlage von Aufenthaltsbereichen, Kinderspielplätzen, grösseren Spielflächen und Abstellräumen gelten Artikel 15 des Baugesetzes[26] und die nachstehenden Bestimmungen.
2. Die Gemeinden können weitergehende Vorschriften erlassen, hinsichtlich der Abstellräume eine abweichende Regelung treffen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
110 2011 49 · be (Art. 42 ff. BauV)
Municipal Building Permit Revocation for Recreational Space and Height Violations
The project violates the implementing provisions regarding play and recreation areas.