721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 34a Bauverordnung (BauV) - Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone: Gesuchsunterlagen
Materialabbau und Terrainveränderungen
Art. 34a Bauverordnung (BauV) · Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone: Gesuchsunterlagen
1. Bei Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone sind die Auswirkungen auf die Bodenqualität im Bewilligungsgesuch zu dokumentieren.
2. Bei Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone ab 2000 m², die einen erheblichen Einfluss auf die Bodenfunktionen haben, sind ein Bodenschutzkonzept einzureichen und eine bodenkundliche Baubegleitung beizuziehen.