721.1
BAUVOC
CH-BE
Art. 29a Bauverordnung (BauV) - Planungspflicht
Technische Beschneiung
Art. 29a Bauverordnung (BauV) · Planungspflicht
Die technische Beschneiung einer Fläche von mehr als 5'000 m² und die dazu notwendigen Geländeeingriffe und Nebenanlagen bedürfen einer Grundlage in einem Nutzungsplan.
Die Gemeinden zeigen in Nutzungsplänen auf, wie die Planungsgrundsätze, die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung und die nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften für die technische Beschneiung in den einzelnen räumlich zusammenhängenden Skigebieten eingehalten sind.