Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.1 BAUVOC CH-BE

Art. 29a Bauverordnung (BauV) - Planungspflicht

Technische Beschneiung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (162 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29a Bauverordnung (BauV) · Planungspflicht

Die technische Beschneiung einer Fläche von mehr als 5'000 m² und die dazu notwendigen Geländeeingriffe und Nebenanlagen bedürfen einer Grundlage in einem Nutzungsplan.

Die Gemeinden zeigen in Nutzungsplänen auf, wie die Planungsgrundsätze, die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung und die nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften für die technische Beschneiung in den einzelnen räumlich zusammenhängenden Skigebieten eingehalten sind.

← Art. 28 Bauverordnung (BauV) Gegenstände Art. 29b Bauverordnung (BauV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →