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Art. 61 Baugesetz (BauG) - Genehmigung

Planungsrecht - Allgemeines - Form und Verfahren für Vorschriften und Pläne
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Art. 61 Baugesetz (BauG) · Genehmigung

1. Die Vorschriften und Pläne der Gemeinden und der Planungsregionen bzw. Regionalkonferenzen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle der Direktion für Inneres und Justiz. Diese prüft, ob sie rechtmässig und mit den übergeordneten Planungen vereinbar sind. Sie entscheidet über die Einsprachen mit voller Überprüfungsbefugnis.

1a

Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz beurteilt anstelle der Regierungsstatthalterin oder des Regierungsstatthalters Stimmrechtsbeschwerden im Genehmigungsverfahren.

2. Für Vereinbarungen zwischen Gesuchstellerinnen, Gesuchstellern und privaten Organisationen gilt Artikel 38a.

3. Die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz kann nach Anhörung des Gemeinderates, der Planungsregion bzw. Regionalkonferenz und der Betroffenen nicht genehmigungsfähige Vorschriften und Pläne in der Genehmigungsverfügung ändern. Artikel 65 Absatz 1 bleibt vorbehalten.

4. Benötigt die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz für das Genehmigungsverfahren mehr als drei Monate, so ist die Gemeinde oder die Planungsregion bzw. Regionalkonferenz unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

5. Für die Behandlung mutwilliger Einsprachen wird eine Gebühr erhoben.

6. ...

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

120 2025 26 · be (Art. 61 BauG)
Property Owners v. Municipality Regarding Tent Carport Roof Color Compliance
Cited in the reasoning regarding the pending cantonal approval of the new zoning plan, which was mentioned but not decisive for the final order.
100 2017 173 · be (Art. 61 Abs. 1a BauG)
City Council Development Plan vs. Popular Vote Requirement for Public Square Redesign
Mentioned in the reasoning regarding the transitional rule for jurisdiction over voting appeals.
100 2014 191 · be (Art. 61 BauG)
Municipal Council Zoning Modification Authority Upheld
Cited in the reasoning regarding the material legality assessment (which happens during plan approval) versus the assessment of minor character.