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BAUGLC
CH-BE
Art. 32d Baugesetz (BauG) - 5 Generelle Baubewilligung
Öffentliches Baurecht - Baubewilligungsverfahren
Art. 32d Baugesetz (BauG) · 5 Generelle Baubewilligung
1. Bei grösseren Bauvorhaben oder bei unklarer Rechtslage kann ein Gesuch um die Erteilung einer generellen Baubewilligung gestellt werden.
2. Die generelle Baubewilligung kann die vorgesehene Nutzung, die Erschliessung des Baugrundstücks, die Lage und die äussere Gestaltung des Bauobjekts, dessen Einordnung in die Umgebung sowie ähnliche Einzelfragen zum Gegenstand haben.
3. Sie erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren seit ihrer rechtskräftigen Erteilung das Baugesuch für das Ausführungsprojekt eingereicht wird.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
110 2023 14 · be (Art. 32d Abs. 1 BauG)
Building Permit Denial Based on Unsecured Site Accessibility and Traffic Safety Requirements
Cited in the reasoning explaining the purpose of the general building permit.
110 2023 14 · be (Art. 32d Abs. 2 BauG)
Building Permit Denial Based on Unsecured Site Accessibility and Traffic Safety Requirements
Cited in the reasoning regarding the subject matter of a general building permit.