Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712.1 CH-BE

Kanton Bern 712.1

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Als zuständige Behörde zur Festsetzung des Schadens aus vorbereitenden Handlungen im Expropriationsverfahren wird gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung as Regionalgericht bezeichnet.

1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

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