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Art. 60 Gesetz über die Enteignung - Anpassung des Gesetzes über die Bauvorschriften vom 26. Januar 1958 Lastenausgleich

Übergangsbestimmungen und Vollzug des Gesetzes
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Art. 60 Gesetz über die Enteignung · Anpassung des Gesetzes über die Bauvorschriften vom 26. Januar 1958 Lastenausgleich

1. Die Artikel 27, 34 und 37 des Gesetzes vom 26. Januar 1958 über die Bauvorschriften[7] erhalten folgenden Wortlaut

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