711.0
CH-BE
Art. 53 Gesetz über die Enteignung - 4 Entscheid der Schätzungskommission
Verfahrensrecht der Enteignung - Bestimmung der Höhe und der Art der Entschädigung
Art. 53 Gesetz über die Enteignung · 4 Entscheid der Schätzungskommission
1. Im Entscheid der Schätzungskommission sind die einzelnen Bestandteile der Entschädigung ziffermässig auseinanderzuhalten.