Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
706.111 PFVOFA CH-BE

Art. 8c Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) - Prioritätenordnung

Verfahren und Aufsicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8c Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) · Prioritätenordnung

Das AGR erstellt für die Beurteilung der Beitragsberechtigung und die Festlegung der Höhe der Staatsbeiträge eine Prioritätenordnung.

← Art. 8b Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) Gegenstände Art. 9 Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →